Bild Erbschaften

Erbschaften

Auch wir Menschen sind vergänglich. Aber die Werte, die uns wichtig sind, leben weiter.

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Erbschaften

Auch wir Menschen sind vergänglich. Aber die Werte, die uns wichtig sind, leben weiter.

Ein Testament bietet die Möglichkeit für eine Zukunft zu sorgen, in der Ihre Lebensphilosophie und Ihre Wertvorstellungen weitergetragen werden. Vielleicht liegen Ihnen Tiere besonders am Herzen und Sie möchten, dass ein Teil Ihres Erbes einer Organisation, wie KAGfreiland zugutekommt.

Ohne Testament oder Erbvertrag richtet sich die gesetzliche Erbfolge ausschliesslich nach dem Verwandtschaftsgrad. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat. Mittels eines rechtsgültigen Testaments können Sie Ihr Erbe nahestehenden Personen oder Organisationen vermachen, ohne dass die Möglichkeit einer Anfechtung besteht. Erbschaften an KAGfreiland sind steuerbefreit und werden vollumfänglich zum Wohl von Nutztieren verwendet.

Damit das Testament rechtsgültig ist, müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Das Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden.
  • Ein Notar kann das Testament öffentlich beurkunden.
  • Es muss den Titel «Testament» oder «mein letzter Wille» tragen.
  • Der Anspruch der gesetzlichen Erben auf den Mindestanteil muss beachtet werden.
  • Es muss in jedem Fall das aktuelle Datum, den Ort und die Unterschrift enthalten.
  • Hinterlegen Sie das Dokument bei sich zu Hause an einem sicheren Ort, oder geben Sie Ihr Testament zur Aufbewahrung an ihren Notar.

Wie Sie KAGfreiland berücksichtigen können

Mit einem Vermächtnis oder Legat kann eine Person oder eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermögensanteil, zum Beispiel Geldbeträgen, Wertobjekten, Immobilien usw. bedacht werden. Die begünstigte Person oder Organisation muss dabei nicht zugleich Erbin sein.

Sie können KAGfreiland als Miterbin einsetzen. Dabei wird allen Erben ein prozentualer Anteil am Vermögen zuteil. Ohne pflichtteilgeschützte Erben können Sie KAGfreiland als Alleinerbin einsetzen. Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie den eingesetzten Erben dazu verpflichten, die Erbschaft nach Eintritt einer Bedingung an eine andere Person oder eine gemeinnützige Organisation weiter zu geben. Wenn Sie beispielsweise Ihr gesamtes Vermögen an Ihren Ehepartner vererben, wird das Restvermögen bei dessen Ableben dem Nacherben überlassen.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber – Mein Erbe. Den Ratgeber können Sie über das untenstehende Formular bestellen.

Ratgeber – Mein Erbe

Der Ratgeber – Mein Erbe unterstützt Sie beim Erstellen Ihres Testaments. Mit den Informationen und den Hilfstellungen, werden Sie angeleitet, wie Sie Ihr Testament aufsetzen können. Den Ratgeber können Sie kostenlos mit diesem Formular oder per E-Mail an beat.schumacher@kagfreiland.ch bestellen.

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Online-Testament

Hier können Sie kostenlos ein Testament auf Ihre persönliche Situation zugeschneidert erstellen: Testament

Auf Wunsch können Sie mit Herrn Beat Schumacher einen unverbindlichen Beratungstermin zum Thema Legate und Erbschaften vereinbaren. Sämtliche Anliegen und Angaben werden streng vertraulich behandelt.

beat.schumacher@kagfreiland.ch
071 223 76 11