Schwanzkürzen bei Lämmern – was gilt ab dem 1. Februar 2025
Mit der revidierten Tierschutzverordnung treten am 1. Februar 2025 neue Bestimmungen zum Schwanzkürzen bei Lämmern in Kraft. Bisher war das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern ohne Schmerzausschaltung bis zum Alter von sieben Tagen erlaubt. In Zukunft gilt bei Schafen ein Coupierverbot. Dieses tritt am 1. Februar 2040 in Kraft. Die 15-jährige Übergangsfrist ermöglicht eine Anpassung der Zuchtstrategie, um Tiergesundheitsrisiken nachhaltig zu reduzieren. Das BLV hat hierzu ein Merkblatt mit allen Informationen erstellt.
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