Feuerwerks-Initiative: Jetzt Vernehmlassungsantwort unterschreiben
Die zuständige Kommission hat den Entwurf für den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Dabei wurden zwei Varianten erarbeitet.
Die Mehrheit der Kommission möchte, dass besonders laute Feuerwerkskörper (Kategorie F3-F4) für Private nicht mehr frei verfügbar sind. Zudem sollen Feuerwerkskörper, die ausschliesslich Lärm erzeugen – umgangssprachlich «Böller» – verboten werden. Die Minderheit geht einen Schritt weiter: Sie fordert einerseits, dass praktisch alle lauten Feuerwerkskörper (Kategorie F2-F4) für Private nicht mehr frei verfügbar sind. Andererseits sollen besonders laute Feuerwerkskörper nur noch an öffentlichen Anlässen abgebrannt werden dürfen.
Nun läuft die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, die Stimme des Volkes zum Gegenvorschlag der Kommission einzubringen. Dafür wurde eine Stellungnahme verfasst, die dem Parlament übergeben wird. Diese soll von möglichst vielen Personen unterschrieben werden. Damit wird gezeigt: Die breite Bevölkerung will keine private Knallerei! Jede Stimme zählt, damit ein griffiges Gesetz entsteht.
Die Zeit ist knapp – bis am 28. September können Unterschriften gesammelt werden. Unterschreibt noch heute und erzählt es weiter!